Im veröffentlichten Jahresbericht 2014 hat der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung festgestellt, dass es für die Kosten im Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der Privaten Krankenversicherung gäbe.
Zwei Argumente, die die Privaten Krankenversicherer immer wieder anbringen, um die Kosten von sektoralen Heilpraktikern nicht zu bezahlen, sind, ein „Teil-Heilpraktiker“ sei kein Vollheilpraktiker und fällt folglich nicht unter den Versicherungsschutz der PKV. Ferner dürfe der Teil-Heilpraktiker nicht eigenverantwortlich tätig werden.
Der Ombudsmann erläutert folgendes:
„Die für den Umfang des Versicherungsschutzes maßgeblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln, dass Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden dürfen.
Bei einem sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie handelt es sich um einen Therapeuten, der eine Erlaubnisurkunde nach § 1 Heilpraktikergesetz auf dem Gebiet der Physiotherapie besitzt.
Nach Einschätzung des Ombudsmanns handelt es sich auch bei einem teilzugelassenen Heilpraktiker um einen Heilpraktiker. Zumindest kann dem Heilpraktikergesetz nichts Gegenteiliges entnommen werden. Eine Einschränkung für teilzugelassene Heilpraktiker sieht dieses nicht vor. Der teilzugelassene Heilpraktiker fällt damit in den Personenkreis der behandelnden Personen nach den AVB.
Aus Sicht des Ombudsmann darf der teilzugelassene Heilpraktiker für Physiotherapie auch eigenverantwortlich auf seinem Gebiet, hier Physiotherapie, tätig werden.
Tarif
Demnach muss die PKV die Kosten, die dem Patienten wegen der Inanspruchnahme eines sektoralen Heilpraktikers entstanden sind, im vereinbarten Umfang erstatten.
Die einzige Einschränkung besteht in den vereinbarten Tarifbedingungen. Dort kann die Versicherung die Kostenerstattung für Aufwendungen eines sektoralen Heilpraktikers ausdrücklich ausschließen – oder festlegen, dass die PKV Kosten für durch den Heilpraktiker verordnete Leistungen nicht übernimmt.
Ob die Versicherung letztendlich die Kosten übernimmt, hängt mit den abgeschlossen Tarifen zusammen.
Unsere Empfehlung: Patienten, die noch keine HP-Physio-Behandlung erhalten haben, sollten Ihre Versicherung kontaktieren und evtl. den bestehenden Vertrag aktualisieren lassen.
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