Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Private Versicherungen müssen Heilpraktikerleistungen eines Heilpraktikers für Physiotherapie erstatten, wenn allgemeine Heilpraktikerleistungen im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind und sektorale Heilpraktikerleistungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Es gibt gehäuft Fälle in denen die Signal Iduna Versicherung die Erstattung verweigert.
Die Krankenversicherung scheint sich hier mit der aktuellen Rechtslage nicht auseinandergesetzt zu haben.
Versicherte, deren die Erstattung verweigert wird, sollten sich demnach vehement gegen die Zahlungsverweigerung wenden.
Denn zwischenzeitlich dürfte durch gefestigter Rechtsprechung und Entscheidung des Ombudsmann der Privatkrankenkassen es rechtlich gesichert sein, dass private Krankenversicherung diese Leistungen zu erstatten haben.
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